Oft werden wir gefragt, welche Leistungen wir anbieten und ob diese zur Unterhaltsreinigung gehören. Sind unsere Mitarbeiter überhaupt geschult? Wissen Sie, welche Reinigungsmittel Sie verwenden dürfen, ohne Materialien zu beschädigen? Und wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus? Das sind alles sehr berechtigte Fragen, die wir gerne persönlich mit Ihnen in einem Gespräch beantworten können.
Vorab sei schon gesagt, nicht jedes Büro benötigt die gleiche Unterhaltsreinigung. Daher ist es am einfachsten, bei Ihnen vorbeizuschauen und sich die Räumlichkeiten genau anzusehen. So können wir leichter abschätzen, was in welchem Intervall gereinigt werden soll. Bezüglich des Datenschutzes müssen Sie sich ebenfalls keine Gedanken machen. Gerne unterschreiben wir mit Ihnen zusammen ein Vertrag, sodass der Datenschutz auf jeden Fall von unseren Mitarbeitern gewährleistet wird.
Wie bereits erwähnt, entscheiden Sie selbst, welche Tätigkeiten wir im Bereich der Unterhaltsreinigung für Sie durchführen sollen. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass Tätigkeiten, wie das Entleeren von Müll- und Abfallbehältern, das Reinigen von Bürotischen und Büromöbeln, das Einsammeln von schmutzigem Geschirr, das Reinigen der Arbeitsgeräte und der Sanitäranlagen zu unseren Leistungen gehören. Natürlich kehren und saugen wir den Boden, reinigen die Treppen und Flure und sorgen dafür, dass am Ende alles entstaubt wird. Ebenso können Sie auf Wunsch eine komplette Desinfektion erhalten.
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